Brandbeanspruchte Treppenanlagen
Heißbemessung
Bei Gebäuden sind außenliegende Treppen oft als Fluchtweg vorgesehen und müssen somit als notwendige Treppen Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse tragender Bauteile erfüllen. Die geforderte Feuerwiderstandsklasse ergibt sich in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse, z.B. R30 ab Gebäudeklasse 3. Wenn eine stählerne Treppenkonstruktion verwendet wird, stellt sich aufgrund des ungünstigen Materialverhaltens von Baustahl im Brandfall die Frage nach dem konstruktiven Brandschutz.
Eine Beschichtung der Stahlkonstruktion mit Dämmschichtbildner hat den Nachteil, dass die bauaufsichtlichen Zulassungen der Dämmschichtbildner oft dahingehend eingeschränkt sind, dass diese nicht ständig der Feuchtigkeit ausgesetzt sein dürfen. Zudem fallen Kosten für das erstmalige Aufbringen des Dämmschichtbildners sowie fortlaufende Wartungskosten für dessen Wartung an. Zudem sind Dämmschichtbildner empfindlich gegenüber mechanischen Beschädigungen wie Kratzern.
Stattdessen können außenliegende Treppen durch eine gezielte Überbemessung für den Brandfall auch auf eine Feuerwiderstandsklasse nachgewiesen werden. Für diverse Projekte haben wir mit einer sog. Heißbemessung bereits rechnerisch nachgewiesen, dass ungeschützte Stahlkonstruktionen verwendet werden können.
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